Schlichtungsbegehren

Konnten Sie als Kundin oder Kunde eines Fernmelde- und/oder Mehrwertdiestanbieters keine Einigung in einer zivilrechtlichen Streitigkeit mit dem Anbieter erzielen, so steht Ihnen die Möglichkeit zur Einreichung eines Schlichtungsbegehrens offen.

Voraussetzung ist, dass Sie als Kundin oder Kunde vor der Einleitung des Schlichtungsverfahrens mit einer Beanstandung mündlich oder schriftlich an den betroffenen Fernmelde- oder Mehrwertdienstanbieter gelangen und keine Einigung erzielen konnten. Die Behandlungsgebühr für Kundinnen und Kunden, welche ein Schlichtungsbegehren einreichen, beträgt CHF 20.-.

Aufgrund des hohen Fallaufkommens dauern Schlichtungsverfahren bis zu 3 Monate oder länger.

Das Begehren um Durchführung einer Schlichtung oder eine laufende Schlichtung haben keinerlei Einfluss auf Fristen in anderen Verfahren oder auf sonstige Fristenläufe (Art. 3 Abs. 1 Verfahrens- und Gebührenreglement). Wenden Sie sich an Ihren Anbieter, wenn Sie einen Mahnstopp für bestrittene Rechnungen oder eine Deaktivierung einer Anschlusssperre während eines laufenden Schlichtungsverfahrens beantragen wollen.

Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen des Schlichtungsbegehrens, ob die Eintretensvoraussetzungen gegeben sind. Sie finden Informationen dazu auf den folgenden Seiten:



ombudscom
Spitalgasse 14
3011 Bern

Telefon: +41 31 310 11 77 (werktags von 10:00 bis 13:00 Uhr)